Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung 1.0 · gültig ab 05.09.2026
M.M. Golden Edge LTD, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Blueprint Brothers", Epameinonda Deligiorgi 12, 8025 Anavargos, Paphos, Zypern. Registernummer HE 491644, USt-IdNr. CY60351533Q, vertreten durch den Direktor Maximilian Michalak, info@blueprint-brothers.com. Nachfolgend „Agentur".
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Sie ergänzen das Auftragsblatt, das der Auftraggeber unterzeichnet. Bei Widersprüchen geht das Auftragsblatt vor.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Erstellung von Websites und die damit verbundenen Leistungen, die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber geschlossen werden.
(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der Auftraggeber schließt den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit. Ein Verbraucherwiderrufsrecht besteht nicht.
(3) Es gilt die Fassung dieser Bedingungen, die bei Vertragsschluss gültig war. Die Agentur führt jede Fassung mit Nummer und Datum und archiviert sie zusammen mit dem Auftragsblatt.
(4) Abwehrklausel. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen ausführt.
(5) Vorrang der Individualabrede. Individuell zwischen den Parteien ausgehandelte Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen in jedem Fall vor (§ 305b BGB).
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsbestandteile und Rangfolge
(1) Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Auftragsblatts durch beide Parteien zustande. Die Unterzeichnung kann elektronisch erfolgen (§ 18 Absatz 6).
(2) Bestandteile des Vertrages sind, in dieser Rangfolge:
- Auftragsblatt
- Anlage A · Leistungsbeschreibung
- Anlage B · Mitwirkungspflichten und Fristen
- Anlage C · Material- und Bildfreigabe
- Anlage E · Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Anlage D · Erhebungsbogen mit den Angaben des Auftraggebers
- Angebot der Agentur
(3) Widersprechen sich Regelungen, gilt das ranghöhere Dokument. Ergänzende Regelungen eines rangniedrigeren Dokuments bleiben wirksam, soweit sie dem ranghöheren nicht widersprechen.
(4) Die Anlagen A, B und C liegen dem Auftragsblatt bei. Anlage D und Anlage E gehen dem Auftraggeber nach Vertragsschluss zu; für ihre Bereitstellung gilt Ziffer 3 des Auftragsblatts. Die Anlagen bedürfen keiner gesonderten Unterschrift. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ihm die Anlagen A, B und C sowie diese Bedingungen vor Vertragsschluss vorgelegen haben und er von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen konnte.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Die Agentur erstellt für den Auftraggeber eine Website und erbringt die damit verbundenen Leistungen nach Maßgabe der Anlage A und des im Auftragsblatt, Ziffer 1 bezeichneten Pakets.
(2) Der Vertrag ist ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Geschuldet ist die Herstellung der in Anlage A beschriebenen Website, nicht ein wirtschaftlicher Erfolg. Die Agentur schuldet insbesondere keine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, keine bestimmte Zahl von Besuchern, Anfragen oder Aufträgen und keinen Umsatzzuwachs.
(3) Leistungen, die in Anlage A nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht geschuldet. Sie können gesondert beauftragt werden; die Agentur unterbreitet dazu vorab ein Angebot.
(4) Die Agentur erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes und keine Steuerberatung. Hinweise zu rechtlichen Pflichten des Auftraggebers erfolgen unverbindlich und ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber erbringt die in Anlage B beschriebenen Mitwirkungsleistungen fristgerecht, vollständig und unentgeltlich. Die Mitwirkungspflichten sind echte Vertragspflichten, keine bloßen Obliegenheiten.
(2) Sämtliche Tatsachenangaben, die auf der Website erscheinen, stammen vom Auftraggeber. Die Agentur prüft sie nicht auf Richtigkeit und ist dazu nicht verpflichtet. Näheres regelt Anlage B, Ziffer 5.
(3) Für überlassenes Material, also Fotos, Logo, Texte, Kundenstimmen und sonstige Inhalte, gilt Anlage C. Der Auftraggeber stellt die Agentur nach Maßgabe der Anlage B, Ziffer 5 und der Anlage C, Ziffer 5 von Ansprüchen Dritter frei.
(4) Die gesamte Projektkommunikation läuft über die im Startprotokoll festgelegten E-Mail-Adressen. Nachrichten über andere Kanäle, insbesondere Telefon, WhatsApp, SMS oder soziale Netzwerke, lösen keine Fristen aus.
(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gelten die Folgen der Anlage B, Ziffer 7 sowie § 14 Absatz 4 dieser Bedingungen.
§ 5 Vergütung
(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus Ziffer 4 des Auftragsblatts. Vereinbart ist ein Festpreis.
(2) Der Festpreis deckt sämtliche Leistungen nach Anlage A ab, einschließlich der dort genannten Anpassungsrunden und der Nachbetreuung. Nachträge im vereinbarten Leistungsumfang sind ausgeschlossen.
(3) Nicht im Festpreis enthalten sind die vom Auftraggeber selbst zu tragenden laufenden Kosten, insbesondere Kosten für Domain und Hosting, Lizenzkosten einer Einwilligungsplattform, falls das Modul „Tracking und Einwilligung“ beauftragt wird. Diese Kosten trägt der Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Anbieter.
(4) Der Preis versteht sich in Euro und ohne Umsatzsteuer. Zur umsatzsteuerlichen Behandlung siehe § 7.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Anzahlung. Die im Auftragsblatt, Ziffer 5 vereinbarte Anzahlung ist mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig, ohne Abzug und ohne Zahlungsziel. Die Anzahlung ist Voraussetzung für die Terminvergabe. Das Startgespräch wird erst terminiert, wenn die Anzahlung auf dem Konto der Agentur eingegangen ist (Anlage B, Ziffer 2). Ohne Startgespräch beginnt die Lieferfrist nicht.
(2) Schlussrechnung. Der Restbetrag wird mit der Abnahme nach § 9 fällig. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
(3) Verzug des Auftraggebers. Die Zahlungsfrist nach Absatz 2 ist kalendermäßig bestimmt. Der Auftraggeber kommt daher ohne Mahnung mit Ablauf des siebten Tages in Verzug. Die Agentur kann in diesem Fall Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Absatz 2 BGB) sowie die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Absatz 5 BGB verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(4) Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto der Agentur. Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.
(5) Abrechnung. Die Anzahlung wird über eine gesonderte Anzahlungsrechnung abgerechnet und in der Schlussrechnung unter Angabe von Rechnungsnummer und Rechnungsdatum offen abgesetzt.
(6) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu. Aufrechnen kann er nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
(7) Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers nach Anlage A, Ziffer 7 stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Vergütung. Bei unwesentlichen Mängeln bestimmt sich ein Zurückbehaltungsrecht nach § 641 Absatz 3 BGB.
§ 7 Umsatzsteuer
(1) Die Agentur ist in Zypern ansässig und dort umsatzsteuerlich registriert. Der Ort der Leistung liegt am Sitz des Auftraggebers (§ 3a Absatz 2 UStG, Artikel 44 MwStSystRL). Die Steuerschuld geht auf den Auftraggeber über (Reverse-Charge-Verfahren, § 13b Absatz 1 und Absatz 5 UStG, Artikel 196 MwStSystRL).
(2) Die Agentur stellt ihre Rechnungen daher ohne Umsatzsteuer aus, mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" und unter Angabe beider Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer obliegt dem Auftraggeber.
(3) Der Auftraggeber versichert, dass er Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht. Er teilt der Agentur seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit, soweit eine solche besteht, andernfalls seine Steuernummer nebst einem Nachweis der Unternehmereigenschaft nach Anlage D, Abschnitt 2.
(4) Ändern sich diese Angaben während der Vertragslaufzeit, teilt der Auftraggeber dies der Agentur unverzüglich in Textform mit.
(5) Stellt sich heraus, dass die Angaben des Auftraggebers nach Absatz 3 unrichtig waren und deshalb Umsatzsteuer, Zinsen oder Säumniszuschläge anfallen, trägt der Auftraggeber diese Beträge und stellt die Agentur insoweit frei.
(6) Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer besteht unabhängig davon, ob er die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt.
§ 8 Lieferfrist, Fristbeginn und Hemmung
(1) Die Agentur liefert die Website innerhalb der im Auftragsblatt, Ziffer 7 genannten Frist. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Auftraggebers. Alle Zeitangaben verstehen sich in deutscher Zeit.
(2) Liefern bedeutet den Livegang der Website unter der vereinbarten Domain. Der Livegang erfolgt im Übergabetermin nach § 9. Nicht von der Lieferfrist erfasst sind insbesondere die Verifizierung des Google-Unternehmensprofils durch Google, die Anpassungsrunden nach Livegang und nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen (Anlage B, Ziffer 8).
(3) Fristbeginn. Die Frist beginnt mit dem von beiden Parteien in Textform bestätigten Startprotokoll nach dem Startgespräch (Anlage B, Ziffer 3). Voraussetzung dafür ist, dass das Auftragsblatt von beiden Seiten unterzeichnet, die Anzahlung eingegangen und der Erhebungsbogen vollständig ausgefüllt bei der Agentur eingegangen ist.
(4) Hemmung. Die Lieferfrist ist nach Maßgabe der Anlage B, Ziffer 7 gehemmt, solange eine Mitwirkung oder Freigabe des Auftraggebers aussteht oder einer der dort genannten weiteren Hemmungsgründe vorliegt. Die Hemmung tritt nur ein, wenn die Agentur sie in Textform anzeigt; das Wiederanlaufen der Frist und den neuen Zieltermin zeigt die Agentur ebenfalls in Textform an.
(5) Wird der Zieltermin überschritten, ohne dass die Agentur dies zu vertreten hat oder eine Hemmung vorliegt, tritt kein Verzug ein.
(6) Den Nachlass bei einer von der Agentur zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist regelt Ziffer 7 Absatz 4 des Auftragsblatts. Für Schadensersatzansprüche gilt § 12.
§ 9 Livegang und Abnahme
(1) Übergabetermin. Nach der Freigabe zum Livegang nach Anlage B, Ziffer 6 vereinbaren die Parteien einen Übergabetermin. Er findet als Videokonferenz statt. Die Agentur bietet dem Auftraggeber innerhalb von 2 Werktagen nach der Freigabe mindestens zwei Termine an.
(2) Die Umschaltung der Website auf die vereinbarte Domain erfolgt im Übergabetermin oder unmittelbar davor. Im Termin wird die Website gemeinsam durchgegangen. Der Auftraggeber erklärt die Abnahme im Termin; sie ist mit diesem Tag erfolgt. Die Agentur hält sie in einem Abnahmeprotokoll fest und übersendet es dem Auftraggeber.
(3) Wenn kein Übergabetermin zustande kommt. Kommt ein Übergabetermin nicht innerhalb von 3 Werktagen nach der Freigabe zum Livegang zustande, sagt der Auftraggeber ihn ab oder nimmt er ihn nicht wahr, schaltet die Agentur die Website unter der vereinbarten Domain frei und fordert den Auftraggeber am selben Tag in Textform zur Abnahme auf. Sie setzt dafür eine Frist von 10 Werktagen.
(4) Fiktive Abnahme. In der Aufforderung weist die Agentur ausdrücklich darauf hin, dass die Abnahme als erteilt gilt, wenn der Auftraggeber innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel in Textform rügt. Rügt der Auftraggeber fristgerecht wesentliche Mängel, beseitigt die Agentur diese und fordert erneut zur Abnahme auf.
(5) Unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen. Sie werden im Rahmen der Nachbetreuung nach Anlage A, Ziffer 8 behoben.
(6) Mit der Abnahme wird die Schlussrechnung fällig, geht die Gefahr über, beginnt die Verjährung der Mängelansprüche und beginnen die Fristen für Anpassungen und Nachbetreuung.
(7) Impressum und Datenschutzerklärung gibt der Auftraggeber vor dem Livegang frei (Anlage B, Ziffer 6). Sie sind nicht Gegenstand der Abnahme.
(8) Die Einrichtung des Google-Unternehmensprofils ist ein eigenständiger Meilenstein. Sie ist nicht Voraussetzung der Abnahme und steht ihr nicht entgegen; die Verifizierung durch Google liegt außerhalb des Einflussbereichs der Agentur (Anlage A, Ziffer 6).
§ 10 Nutzungsrechte und Rechtevorbehalt
(1) Der Umfang der eingeräumten Rechte richtet sich nach Anlage A, Ziffer 11.
(2) Rechtevorbehalt. Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Website, an Entwürfen, Gestaltung, Quellcode und Texten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung des Gesamtpreises bei der Agentur. Bis dahin ist dem Auftraggeber die Nutzung der Website nur widerruflich gestattet.
(3) Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung länger als 14 Tage nach Mahnung in Verzug, kann die Agentur die Nutzungsgestattung nach Absatz 2 in Textform widerrufen und die Unterlassung der weiteren Nutzung verlangen. Der Zahlungsanspruch bleibt bestehen.
(4) Auf den Rechtevorbehalt wird auf jeder Rechnung hingewiesen.
(5) Die Agentur bleibt berechtigt, die von ihr entwickelten Grundstrukturen, Bausteine, Vorlagen und Verfahren für weitere Projekte zu verwenden. Ausgenommen sind individuelle Inhalte, das Erscheinungsbild und die Kennzeichen des Auftraggebers.
§ 11 Mängelansprüche
(1) Die Agentur schuldet die Website in dem in Anlage A beschriebenen Zustand. Ein Mangel liegt vor, wenn die Website hiervon abweicht.
(2) Verjährung. Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme.
(3) Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Mängel sind in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung anzuzeigen. Die Agentur beseitigt sie im Wege der Nacherfüllung. Ihr stehen mindestens zwei Nacherfüllungsversuche zu.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert die Agentur sie ernsthaft und endgültig, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu, also Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz nach Maßgabe des § 12.
(6) Kein Mangel ist insbesondere:
- eine Abweichung, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruht,
- eine Beeinträchtigung durch Änderungen, die der Auftraggeber oder ein Dritter an der Website, am Hosting, an der Domain oder an eingebundenen Diensten vornimmt,
- eine Beeinträchtigung durch einen Wechsel des Hostings oder durch ein Hosting, das die Anforderungen der Anlage A, Ziffer 9 nicht erfüllt,
- eine Störung im Verantwortungsbereich des Hosters, des Domain-Anbieters, eines Formulardienstes oder von Google,
- eine Veränderung der Darstellung durch neue Versionen von Browsern oder Endgeräten nach der Abnahme,
- eine Veränderung der gemessenen Ladezeit nach der Abnahme (Anlage A, Ziffer 3),
- eine Veränderung der Rechtslage nach der Abnahme, die eine Anpassung der Rechtstexte erforderlich macht (Anlage A, Ziffer 5).
(7) Der Auftraggeber sichert die Website und die auf seiner Infrastruktur gespeicherten Daten selbst. Die Agentur schuldet keine Datensicherung.
§ 12 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung. Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist zusätzlich der Höhe nach auf den Gesamtpreis nach Ziffer 4 des Auftragsblatts begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche wegen entgangenen Gewinns, ausgebliebener Anfragen oder Aufträge, mittelbarer Schäden, Betriebsunterbrechung, Datenverlust und Rufschädigung.
(5) Keine Haftung übernimmt die Agentur für:
- die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Angaben und Materialien,
- die Rechtstexte, soweit sie auf Angaben des Auftraggebers beruhen oder soweit sich die Rechtslage nach der Abnahme ändert,
- Leistungen und Ausfälle Dritter, insbesondere von Hostern, Domain-Anbietern, Zertifizierungsstellen, Formular- und Einwilligungsdiensten sowie Google,
- Entscheidungen von Google über die Verifizierung, Darstellung, Sperrung oder Löschung des Unternehmensprofils.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(7) Ansprüche auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(8) Der Nachlass nach Ziffer 7 Absatz 4 des Auftragsblatts wird auf Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist angerechnet.
§ 13 Datenschutz
(1) Beide Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung.
(2) Verantwortlicher für die auf der Website verarbeiteten personenbezogenen Daten ist der Auftraggeber.
(3) Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, für die der Auftraggeber verantwortlich ist, insbesondere durch Zugänge zu Hosting, Postfächern, Formularen oder dem Google-Unternehmensprofil, schließen die Parteien vor Aufnahme der betreffenden Tätigkeit eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO (Anlage E). Der Abschluss in Textform genügt.
(4) Der Auftraggeber prüft selbst, ob er einen Datenschutzbeauftragten zu benennen hat, und teilt der Agentur das Ergebnis über den Erhebungsbogen mit.
(5) Den Weg der Übermittlung von Zugangsdaten wählt der Auftraggeber selbst (Anlage B, Ziffer 10).
§ 14 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag endet mit der vollständigen Erfüllung der beiderseitigen Pflichten. Die Regelungen zu Nutzungsrechten, Vertraulichkeit, Freistellung, Referenznutzung, Haftung und Gerichtsstand gelten darüber hinaus fort.
(2) Kündigung in Textform. Jede Kündigung bedarf der Textform.
(3) Freie Kündigung durch den Auftraggeber (§ 648 BGB). Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Die Agentur behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.
Als Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen vereinbaren die Parteien eine Pauschale in Höhe der Anzahlung nach Ziffer 5 des Auftragsblatts. Die Anzahlung verbleibt insoweit bei der Agentur; eine Rückzahlung findet nicht statt.
Weitergehende Vergütungsansprüche der Agentur bleiben unberührt; sie werden im Einzelfall konkret abgerechnet.
Beiden Parteien bleibt der Nachweis unbenommen, dass tatsächlich höhere oder geringere ersparte Aufwendungen angefallen sind.
Ein Rechteübergang findet im Fall der Kündigung nach diesem Absatz nicht statt. Die Agentur schuldet weder die Herausgabe von Entwürfen, Dateien oder Quellcode noch deren Nutzungsgestattung.
(4) Kündigung durch die Agentur bei ausbleibender Mitwirkung. Bleibt eine Mitwirkung des Auftraggebers trotz Mitteilung nach Anlage B, Ziffer 7.1 länger als 20 Werktage aus, kann die Agentur den Vertrag nach schriftlicher Ankündigung und einer weiteren Frist von 10 Werktagen kündigen. Sie behält in diesem Fall die geleistete Anzahlung als Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen; ein Rechteübergang findet nicht statt. Der Nachweis eines geringeren Wertes bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
(5) Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere vor bei
- Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen nach Mahnung,
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Ablehnung mangels Masse,
- dem Verlangen, Inhalte zu veröffentlichen, die rechtswidrig sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, nachdem die Agentur darauf hingewiesen hat,
- schwerwiegender oder wiederholter Verletzung der Zusicherungen nach Anlage C.
(6) Folgen der Beendigung. Nach Beendigung des Vertrages rechnen die Parteien unverzüglich ab. Die Agentur gibt Zugänge zurück und lässt eigene Zugänge deaktivieren. Vom Auftraggeber überlassenes Material wird nach Maßgabe der Anlage C, Ziffer 7 behandelt.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle nicht offenkundigen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit über die andere Partei erhalten, vertraulich und nutzen sie nur für Zwecke dieses Vertrages. Dazu zählen insbesondere Preise, Konditionen, Zugangsdaten, betriebliche Abläufe, Kalkulationen und Kundendaten.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, die die empfangende Partei bereits kannte, die sie unabhängig entwickelt hat oder die sie aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offenlegen muss.
(3) Die Pflicht gilt für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus.
(4) Die Agentur darf Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Unterauftragnehmer einbeziehen, soweit sie diese entsprechend verpflichtet.
(5) Die Befugnis der Agentur zur Referenznutzung nach § 16 und nach Anlage C bleibt unberührt.
§ 16 Referenz
(1) Die Agentur darf die erstellte Website als Referenz benennen und abbilden. Umfang und Grenzen regelt Anlage C, Ziffer 3 Absatz 3.
(2) Über diesen Rahmen hinausgehende Nutzungen, insbesondere Zitate des Auftraggebers, Filmaufnahmen und namentliche Fallbeispiele, setzen eine gesonderte, freiwillige Referenzfreigabe voraus.
(3) Die Erteilung oder Verweigerung der Referenzfreigabe hat keinen Einfluss auf den Preis und auf den Leistungsumfang. Sie ist keine Gegenleistung für die Leistungen der Agentur.
§ 17 Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung einer anderen Rechtsordnung führen würden.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der in Ziffer 8 des Auftragsblatts genannte Ort. Die Agentur ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
(3) Die Gerichtsstandsvereinbarung ist zulässig, weil die Agentur keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat (§ 38 Absatz 2 ZPO) und die Vereinbarung zwischen Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union getroffen wird (Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012).
(4) Erfüllungsort für die Leistungen der Agentur und für die Zahlungen des Auftraggebers ist der Sitz der Agentur.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen der Parteien haben stets Vorrang.
(2) Der Auftraggeber kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Die Agentur darf zur Erfüllung ihrer Leistungen Unterauftragnehmer einsetzen. Ihre Verantwortlichkeit gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
(5) Der Vertrag gibt die Vereinbarungen der Parteien vollständig wieder. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(6) Der Vertrag kann elektronisch unterzeichnet werden. Die Parteien erkennen die einfache elektronische Signatur über den von der Agentur eingesetzten Signaturdienst als ausreichend an. Jede Partei erhält eine Ausfertigung nebst Prüfprotokoll.
Anlagenverzeichnis: Anlage A Leistungsbeschreibung · Anlage B Mitwirkungspflichten und Fristen · Anlage C Material- und Bildfreigabe · Anlage D Erhebungsbogen · Anlage E Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Fassung 1.0 · gültig ab 05.09.2026 · M.M. Golden Edge LTD, Paphos
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Dann sehen wir uns zuerst an, was Sie schon haben: Seite, Google-Eintrag, Handy-Ansicht, und sagen Ihnen, ob uns etwas auffällt. Kostenlos und unverbindlich. Sie haben nichts zu verlieren.
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